Zwar sind wir nun schon seit bald einem Jahr (am 30.04. ist es so weit) keine Mieter mehr, aber ein paar Relikte aus der Vergangenheit als Mieter haben wir noch. Um genau zu sein, sind es zwei Stück: Zum einen fehlten uns noch Nebenkostenabrechnungen und zum anderen die Rückzahlung der Mietkaution.
Letztere kann der Vermieter sich ja auch ein paar Monate nach Ende des Mietverhältnisses „vorbehalten“. Es gibt da verschiedene Urteile, aber in der Regel kann bzw. muss man von einem Zeitraum von sechs Monaten ausgehen. Diesen haben wir dem Ex-Vermieter auch gewährt.
Nach dieser Zeit hat er sich jedoch – wie erwartet – nicht von alleine gerührt. Ich erinnerte ihn per E-Mail daran und relativ schnell erhielten wir dann auch Post von ihm mit einem kurzen Anschreiben (siehe Foto), sowie der Pfändungsvereinbarung. Erfreulicherweise hat er auch nicht vergessen, an der Stelle zu unterschreiben, wo er die Aufhebung des Pfandrechts bestätigt.
Der Weg war nun also frei. Durch meine Trägheit und den Umstand, dass die Bank, über die wir das abwickelten, sich in dem Stadtteil unserer Ex-Ex-Mietwohnung liegt und somit nicht in unserem üblichen Revier liegt, habe ich den nächsten Schritt aber einige Zeit vor mir hergeschoben. Letzte Woche bin ich dann aber endlich mal in der Commerzbank vorstellig geworden.
Ich hatte erst die Sorge, dass die möglicherweise auf allen drei Ausfertigung der Pfändungsvereinbarung (eine war für den Mieter gedacht, eine für den Vermieter und eine für die Bank) die Aufhebung des Pfandrechts durch den Vermieter bestätigt haben wollen. Dies war aber zum Glück kein Stolperstein.
Dies wäre aber fast etwas anderes geworden. Neben der Aufhebung des Pfandrechts wollten die Bankmitarbeiter logischerweise noch meinen Personalausweis sehen. Kein Problem und so weit klar. Außerdem wollten sie aber noch den letzten Kontoauszug zum Mietkautionskonto (im Fachchinesisch „Sparurkunde“ genannt) sehen, damit ich mich so als Inhaber des Kontos legitimieren kann. Das sei wie bei einem Sparbuch, wo man ja auch immer das Sparbuch mitbringen müssen, wenn man Geld haben wolle. Den Kontoauszug hatte ich aber nicht dabei.
In meinen Augen ist das unnötiger Quatsch, egal was die Regularien sagen. Die Original-Pfändungsvereinbarung und Personalausweis sollten doch eigentlich Beleg genug sein. Zudem sollte man so eine Bedingung meines Erachtens auch ruhig auf die Mietkaution drucken oder sonst irgendwo „prominent“ erwähnen. Egal, es ging dann jedenfalls auch anders, denn ich Bestand darauf, das ganze vor Ort zu einem Ende zu bringen, da ich keine Lust hatte, da nochmal antanzen zu müssen.
Und wie so oft zeigte sich, dass es dann doch „irgendwie“ geht. Dazu war es nötig, dass ich eine Verlusterklärung ausfüllen sollte, wo ich dann per Unterschrift bestätigte, dass ich den Kontoauszug verloren hätte. So ganz gelogen ist das auch nicht, denn nach meiner Erinnerung hatten wir für das vergangene Jahr auch noch gar keinen Kontoauszug erhalten.
Das ganze Prozedere dauerte insgesamt recht lange, was aber auch daran lag, dass ich an einen Auszubildenden (so vermute ich zumindest) geraten war, der zum einen recht langsam agierte und sich immer wieder von der erfahrenen Kollegin helfen lassen musste.
Am Ende brauchten die noch meine Bankverbindung, da die Mietkaution auf mein Girokonto überwiesen wird. Ich hätte gedacht, dass ich das Geld bar erhalte, da ich es auf diese Weise ja einst auch einzahlte. Der Grund dafür ist, dass der Auszahlungsantrag abschließend gar nicht von der Filiale der Commerzbank in Hannover bearbeitet wird, sondern an eine speziell dafür zuständige Stelle in Hamburg geht.
Ist mir aber auch recht so, denn ich laufe für gewöhnlich auch nicht gerne mit so viel Bargeld herum. Am Donnerstag vergangener Woche (und somit exakt eine Woche nach meinem Besuch in der Commerzbank-Filiale) habe ich dann auch tatsächlich die Überweisung auf meinem Girokonto erhalten. Das Thema ist damit also erfreulicherweise erledigt.
Insgesamt kann ich das Mietkautionskonto bei der Commerzbank trotz der kleinen „Schlusskomplikationen“ empfehlen. Die Zinsen sind zwar mager und werden durch die Kontoführungsgebühr fast wieder aufgefressen (in drei Jahren haben wir ein „Plus“ von nicht einmal fünf Euro gemacht), aber dafür hat alles geklappt. Zudem sind die Zinsen bei einem so kleinen Betrag genau genommen auch fast egal.
Und Mietkautionskonten gibt es ja nun nicht gerade wie Sand am Meer. Zumindest hatte ich damals nicht wirklich viele Angebote gefunden, wo es nicht Voraussetzung war, dass man bei der jeweiligen Bank bereits Kunde ist. Interessant erschien mir damals auch noch ein vergleichbares Angebot der Postbank, jedoch lag die Commerzbank-Filiale schlicht räumlich näher.
Zwar handelt es sich bei dem Kautionsbetrag ja um Geld, dass einem ohnehin bereits gehört, aber irgendwie fühlt es sich doch wie ein „Zugewinn“ an. Denn so lange man Mieter ist, ist der Kautionsbetrag ja permanent weg und nicht verfügbar (wenn man nicht gerade ein Angebot einer Kautionskasse in Anspruch nimmt, für die ja hin und wieder im Fernsehen geworben wird). Wenn man Zeit seines Lebens Mieter ist, ist das quasi wie „ausgegebenes“ Geld. Wenn man umzieht muss man zeitweise sogar zwei Mietkautionen vorhalten. Sich Wohneigentum zuzulegen ist somit die einzige Möglichkeit, an dieses Geld heranzukommen und somit nochmal ein weiteres Stück attraktiver. Statt quasi „Kreditgeber“ zu sein, wird man dann zum „Kreditnehmer„. 😉
Nun fehlt also aus unserer Mieter-Ära nur noch die letzte Nebenkostenabrechnung, um einen endgültigen Schlussstrich ziehen zu können. Unser Ex-Vermieter lässt sich dafür immer ziemlich viel Zeit und rechnet erst auf den letzten Drücker ab. Die Nebenkostenabrechnung für 2012 erhielten wir beispielsweise kurz vor Silvester 2013 und das Jahr davor war es genauso. In beiden Fällen gab es sogar eine kleine Auszahlung.
Für 2013 (wo wir ja bis 30.04. auch noch Mieter waren) werden wir die Abrechnung also vermutlich erst gegen Ende dieses Jahres erhalten. Ich gehe auch da wieder von einer kleinen Rückzahlung aus. Wir werden also abermals noch ein klein bisschen Geld vom Vermieter erhalten. 🙂
Freut mich, dass ihr die Mietkaution dann doch relativ problemlos erstattet bekommen habt, auch wenn es doch ziemlich lange gedauert hat. Diese 6-Monatsregelung ist nicht unbedingt rechtskräftig, denn viele Amtsgerichte haben eine wesentlich kürzere Zeit veranschlagt. Bei fehlenden Nebenkostenabrechnungen wird es dann aber kompliziert und viele Mieter haben sich schon darüber geärgert, dass ihr Vermieter deshalb monatelang die gesamte Kaution einbehalten hat. Auch da gibt es Regelungen, dass sie nur teilweise für den geschätzten Betrag der Nebenkostenabrechnung zurückbehalten werden darf. Im Grunde muss man halt auch ein wenig Glück haben, dass man einen Vermieter hat, bei dem mit der Kaution alles reibungslos läuft.