Jetzt geht es ans Eingemachte, nämlich unser sauer Erspartes: Denn der Bauträger will die erste Rate von uns haben. Diese ist nun laut Kaufvertrag prinzipiell fällig. Es geht dabei um nicht weniger als ein Viertel des gesamten Kaufpreises.
Die Fälligkeit ergibt sich dabei in letzter Instanz aus dem erreichten Bautenstand. Die erste Rate ist demnach bei Beginn der Erdarbeiten fällig. Dies liegt bei uns aber bereits rund einen Monat zurück – warum also erhalten wir die Zahlungsaufforderung erst jetzt? Ganz einfach: Vorab mussten noch weitere Grundvoraussetzungen geschaffen werden, die ein wenig Zeit brauchten. Da wir zu den letzten Käufern der zweiten Reihenhauszeile gehörten (wenige Tage vor Baubeginn), klappte es mit den ganzen formalen Voraussetzungen nicht bis zu Baubeginn.
Viel Vorarbeit vom Notar erforderlich
Zu diesen Voraussetzungen gehört unter anderem, dass die Aufteilung in Wohnungseigentum in das Grundbuch eingetragen worden ist. Außerdem noch der Umstand, dass die „Auflassungsvormerkung am Vertragsobjekt“ für den Käufer (also uns) eingetragen worden ist. Und dass die Lastenfreistellung durch Vorliegen der Freistellungsverpflichtung gesichert ist, wonach nicht zu übernehmende Grundpfandrechte gelöscht werden, wenn das Bauvorhaben vollendet ist und wir den gesamten Kaufpreis entrichtet haben.
All diese Punkte müssen vom Notar uns und dem Bauträger gegenüber schriftlich bestätigt werden. Dies ist nun erfolgt, sodass der Kaufpreis grundsätzlich fällig wäre. Außerdem ließ er uns den entsprechenden Grundbuchauszug zukommen, aus dem die Auflassungsvormerkung zu unseren Gunsten hervorgeht (man sieht dem Layout an, dass man im Grundbuchamt offenbar mit einem ziemlich alten textbasierten Programm arbeitet :)).
Hälfte der erste Rate geht an die Sparkasse
Außerdem ließ er uns ein Freigabeversprechen der Sparkasse Hannover zukommen. Denn bei dieser hat der Bauträger offenbar den Kauf des gesamten Grundstücks finanziert, wenn ich mit meinem laienhaften Verständnis da richtig liege. Einen großen Teil der ersten Rate (fast die Hälfte) sollen wir demnach direkt an die Sparkasse überweisen. Wenn ich es richtig verstehe, wird das Grundpfandrecht der Sparkasse infolge unsere Zahlung dann „aufgegeben“ („Pfandentlassung“). Der restliche Teil der ersten Rate soll auf das Konto des Bauträgers gezahlt werden. Dahin sollen dann auch die folgenden Raten in voller Höhe gehen.
Wir zahlen nicht!
Ein Grund zum Zahlen der Summe(n) ist aber all dies noch nicht für uns. Denn dazu muss uns der Bauträger höchstselbst auffordern. Und zwar unter Vorlage der Baugenehmigung sowie der Vorlage der Bestätigung des Bauleiters über den Baufortschritt (so genannter Bautenstandsbericht).
Allerdings kamen diese Unterlagen vom Bauträger schon zwei Tage später, sodass nun an einer Zahlung doch kein Weg mehr vorbei führt. 😉 Das wird bestimmt ein komisches Gefühl sein, ist es doch die größte Zahlung, die wir bislang in unserem Leben leisten mussten. Da werden wir dann sicher mehr als einmal auf de Überweisung schauen, ob ich Kontonummer und Bankleitzahl wirklich richtig angegeben habe. Nicht, dass das Geld dann durch einen Zahlendreher oder ähnliches ganz woanders landet.
Aber wir haben für die Zahlung noch ein paar Tage Zeit. Zwar bittet der Bauträger um Überweisung der Kaufpreisrate „zu sofort“ (was auch immer das ganz konkret heißt), aber im Kaufvertrag steht, dass wir dazu elf Tage Zeit haben. Wie auch immer diese „krumme“ Schnappszahl zu Stande kommt. Ich frage mich auch ob es sich dabei um Werktage oder Kalendertage handelt. Und ob das Datum des Erhalts der Mitteilung relevant ist oder das des Briefversandes. Das werde ich vorher nochmal klären.
Herauszögern kann sich lohnen
Zwar will ich die Frist nicht bis zum allerletzten Tag ausreizen, aber es kann Sinn machen, noch ein paar Tage mit der Überweisung zu warten. Schließlich geht es hier um eine recht hohe Summe und wenn man das Geld zu einem vernünftigen Zinssatz angelegt hat, ist jeder Tag bares Geld Wert. In unserem Fall liegt das Geld auf einem Tagesgeldkonto, das mit 2,5 Prozent verzinst wird (für die besten Tagesgeldkonten siehe auch mein TagesgeldBlog). Bei einer angenommenen Summe von 60.000 Euro wäre das pro Tag ein Zinsertrag von über vier Euro. Wenn man nun also statt sofort zu überweisen lieber zehn Tage wartet, macht das über 40 Euro aus.
Im Verhältnis zum Kaufpreis unseres Passivhauses ist das zwar so gut wie nichts, aber Kleinvieh macht bekanntlich auch Mist. Aber man kann es auch in einer anderen Relation sehen: Beispielsweise ist das zirka eine Steckdose mehr, die man sich vom Elektriker verbauen lassen kann. 😉 Und außerhalb dieses Bauprojektes empfinde ich 40 Euro auch durchaus als relevante Summe – warum also auf einmal mit dieser Gewohnheit brechen? Zu Größenwahn besteht keinerlei Anlass.
Und wenn wir dann bei der nächsten Rate erstmals unseren Kredit bei der Sparkasse in Anspruch nehmen müssen, fällt die Rechnung dann sogar noch deutlicher aus. Denn die Zinsen, die wir auf den Kredit zahlen müssen, liegen ja noch höher als die Guthabenzinsen beim Tagesgeld (ausgenommen natürlich der Anteil des KfW-Kredites).
Interessante Infos im Bautenstandsbericht
Der Bautenstandsbericht des Bauträgers enthielt übrigens noch ein paar wenige Informationen zu den anderen Häusern „unserer“ Reihenhauszeile. So zum Beispiel die Nachnamen der anderen Erwerber. Überall stand lediglich ein Name – offenbar sind also alle sechs anderen Käufer verheiratet; nur wir nicht. Oder aber es sind auch Einzelpersonen darunter, die das jeweilige Haus alleine kaufen.
Bekannt kommt uns jedenfalls keiner der Namen vor. Oft ist es ja so, dass „Einheimische“ Immobilien vor Ort erwerben, sodass durchaus ein bekanntes Gesicht hätte dabei sein können. Dies ist offenbar nicht der Fall. Ich bin sowieso sehr gespannt, mit was für Nachbarn es mal zu tun haben wird. Bislang haben wir auf der Baustelle noch niemanden von den anderen Erwerbern angetroffen.
Späte Unterschrift bringt bares Geld
Außerdem ging aus dem Bautenstandsbericht hervor, wann die erste Kaufpreisrate der anderen fällig war. Nämlich – wie bereits beschrieben – bei Beginn der Erdarbeiten. Diese waren auf den 15.06.2012 datiert – also über einen Monat vor unserem Termin. Durch unsere späte Vertragsunterschrift haben wir also noch bares Geld gespart bzw. gewonnen – nämlich die Guthabenzinsen auf unser Erspartes, was ja bei 30 Tagen schon deutlich über 100 Euro sind. 😉
Die zweite Kaufpreisrate wird übrigens fällig sein, wenn der Rohbau fertig gestellt ist, wobei dies die Zimmerarbeiten (also den Dachstuhl = Richtfest) einschließt. Wenn alles glatt läuft, ist auch dieser Termin nicht mehr allzu fern.
Bomben auf dem Grundstück?
Was sonst noch? Der Bauträger legte außerdem noch eine Erklärung bei, nach der er auf das Rücktrittsrecht vom Vertrag verzichtet, sobald wir die erste Kaufpreisrate unwiderruflich angewiesen haben.
Außerdem ist auch die Kopie der Baugenehmigung nicht uninteressant. Darin steht unter anderem dass keine verlässlichen Informationen dazu vorliegen, ob sich auf dem Baugrundstück Bombenblindgänger aus dem zweiten Weltkrieg befinden würden.
Ob weitere Erforschungsmaßnahmen erforderlich sind, solle der Bauträger demnach mit der zentralen Polizeidirektion Hannover klären. Ich hoffe, dass dies gewissenhaft erfolgt ist, nicht dass unser Traum vom Passivhaus irgendwann im wahrsten Sinne des Wortes nur noch Schall und Rauch ist… 😉