Vor kurzem haben wir mal wieder Post vom Finanzamt erhalten. In einem Briefumschlag waren dabei gleich zwei Schriftstücke: Der Grundsteuermessbescheid (Neuveranlagung) und der Einheitswertmessbescheid (Wert-, Art- und Zurechnungsfortschreibung).
Ein erklärendes Anschreiben oder ein separates Beiblatt waren leider nicht dabei, sodass man sich mit diesen Bescheiden ziemlich allein gelassen fühlt. Insgesamt sind die beiden Bescheide für mich als Laien nicht ohne weiteres verständlich.
Verstärkend befremdlich wirkt dabei, dass im Einheitswertmessbescheid DM-Werte auftauchen, die dann in Euro umgerechnet werden. Außerdem tauchen Begriffe auf wie „Jahresrohmiete“, „Gebäudewertanteil“ und „Verfielfältiger“ auf, mit denen ich so ohne weiteres erst einmal nichts anfangen kann. Somit sind die darauf basierenden Berechnungen für mich erstmal so hinzunehmen. Ich muss dran „glauben“; prüfen ist erst einmal nicht ohne weiteres möglich.
Der Grundsteuermessbescheid nimmt dann wiederum auf den errechneten Einheitswert aus dem Einheitswertmessbescheid Bezug und multipliziert diesen dann mit einer Steuermesszahl. Das ergibt dann den so genannten Steuermessbetrag. Als Steuermesszahl wurde für uns dabei 3,5 von Tausend zur Berechnung verwendet. Unter „Wichtige Hinweise“ ist zu lesen, dass die Steuermesszahl für die ersten 38.356,89 Euro des Einheitswertes (worunter wir deutlich liegen) bei Einfamilienhäusern nur bei 2,6 liegen würde. Ist ein Reihenhaus nicht ein Einfamilienhaus? Das werde ich wohl nochmal nachschlagen…
Insgesamt ist das alles ohne eingehende Recherche für uns jedenfalls nicht nachvollziehbar und wir vertrauen einfach mal darauf, dass das alles so stimmt. Falls ich mal ganz viel Zeit habe, versuche ich das mal nachzuvollziehen. Dabei würde ich vermutlich nicht im eine Lektüre des Grundsteuergesetzes herumkommen…
Erstmal hat diese Errechnung offenbar auch keine unmittelbaren finanziellen Konsequenzen: Im Grundsteuermessbescheid zu lesen, dass aufgrund des Bescheides keine Zahlung an die Finanzkasse zu leisten sei. Vielmehr sei der Grundsteuermessbetrag die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer, die wiederum von der Gemeinde in einem gesonderten Grundsteuermessbescheid festgesetzt würde. An diese ist dann später auch die Grundsteuer zu zahlen. Mal sehen, wann dieser Bescheid dann kommt und wie viel Grundsteuer wir dann zahlen müssen und ob ich das ganze bis dahin dann verstanden habe. Wie ich mich kenne, wird es im Sande verlaufen… 😉
PS: Erstaunlicherweise wurde nur ich angeschrieben. Ich hätte bei sowas eigentlich zwei separate Schreiben erwartet oder aber dass zumindest wir beide im Adressfeld auftauchen.
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Hallo Nils,
ich habe mich damals mit dem Schreiben näher beschäftigt und wenn Du magst, dann schau Dir an, was ich dazu geschrieben habe: http://www.passivhaus-in-muenster.de/?p=1355
Wichtig ist (zumindest bei Hozständerbauten), dass bei die Bauausführung richtig gewählt wurde.
Viele Grüße
Sven
Hi Sven, vielen lieben Dank für Deinen Tipp. Beim ersten Überfliegen Deines Beitrages und des dort verlinkten Blogs habe ich schon viele hilfreiche Informationen gefunden. Ich denke, damit werde ich das ganze einigermaßen einordnen können.
Die Bauausführung ist bei uns jedenfalls schon einmal richtig.
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