Zunächst möchte ich euch allen ein gutes neues Jahr wünschen. Und im gleichen Atemzug möchte ich den Tipp geben bzw. daran erinnern, die Möglichkeit der Sondertilgung zu nutzen, so sie in eurer Baufinanzierung denn besteht.
Denn bei vielen Baukrediten ist es durchaus üblich, das dem Kreditnehmer die Möglichkeit der Sondertilgung eingeräumt wird. So ist es zumindest bei unserem Baukredit, den wir über die Interhyp abgeschlossen haben.
Jedoch ist die Möglichkeit der Sondertilgung üblicherweise „limitert“: Sie ist pro Jahr nur auf eine bestimmte Summe möglich (meist prozentual am Gesamtkredit bemessen, zum Beispiel in Höhe von 5 Prozent der Kreditsumme).
Sondertilgungsmöglichkeit verschafft Flexibilität
Wir haben es bei uns so gemacht, dass wir unsere monatlichen Raten an die Bank relativ niedrig ansetzen, um nicht in Schwierigkeiten zu kommen, wenn etwas unvorhergesehenes geschieht (und generell kalkuliere ich lieber etwas vorsichtiger als zu optimistisch). Wenn aber nichts unvorhergesehenes passiert, haben wir etwas „übrig“ und das wollen wir dann per Sondertilgung investieren.
Wenn man das kann, dann ist der Jahresanfang dafür der ideale Zeitpunkt. Denn wenn man jetzt sondertilgt, hat man für das gesamte Jahr den Vorteil der geringeren Zinslast. Wenn ihr also die generelle Möglichkeit und auch die finanziellen Mittel zur Sondertilgung habt, dann macht das am besten gleich jetzt.
Bei Kreditabschluss auf Sondertilgung bestehen
Oder falls ihr noch vor dem Abschluss eines Kreditvertrages steht (in diesem Zusammenhang kann ich die Interhyp empfehlen – unsere Erfahrungen mit ihr habe ich hier zusammengefasst), dann lasst euch auf jeden Fall die Möglichkeit der Sondertilgung einräumen. Dadurch verschafft ihr euch mehr Flexibilität. Das ist auch nichts unübliches, sondern sollte eigentlich jede Bank anbieten.
Positiv ist es ebenfalls, wenn die Bank die Möglichkeit einräumt, die Tilgungsrate ein- oder auch mehrmalig kostenlos zu verändern. Diese Möglichkeit haben wir auch – mit dieser Option kann man aber nicht so flexibel umgehen, wie mit der Sondertilgung. Denn die jeweilige Rate ist erst einmal „fix“, bis man sie wieder ändert.
Daher bevorzugen wir es, die Möglichkeit der Sondertilgung in Anspruch zu nehmen (oder es auch zu lassen – je nachdem). Die Tilgungsrate würde ich nur anpassen, wenn sich etwas Grundsätzliches ändert oder man merkt, dass man sich ziemlich „verkalkuliert“ hat (in welche Richtung auch immer).
Ein frohes neues Jahr!
Interessanter Hinweis mit der Sondertilgung zum Jahresanfang. Ich werde dazu mal meine Unterlagen prüfen.
Grüße aus Rheinhessen
Matthias